Was ist "Büroservice"?
Jungunternehmer, freie Handelsvertreter, Makler und andere Klein-Unternehmer haben nur relativ wenig Schreibarbeiten zu erledigen und scheuen daher die Investitionen in eine Schreibkraft oder Sekretärin. Briefe, Rechnungen und Mahnungen werden abends am Küchentisch auf einer alten Schreibmaschine getippt und kosten den Unternehmer den wohlverdienten Feierabend. Für diese Firmen biete ich unseren Büroservice an. Ich arbeite ausschließlich mit modernster EDV-Technik und stets aktueller Software (z.B. Microsoft Excel und Word), und schreibe Ihre Briefe, Verträge, Vordrucke, Rechnungen und Mahnungen sauber, korrekt und rechtssicher.
Daneben bin ich in der Lage, auch Investitionsberechnungen, Kostenrechnungen oder andere Kalkulationen für Sie zu erstellen. Kosten-Nutzen-Analysen, Umsatz-Vergleiche oder grafische Auswertungen sind für mich ebenfalls kein Problem. Sofern Sie in Ihrer Branche eine Inventur erstellen müssen, stehe ich Ihnen hierfür auch zur Verfügung.
Alle diese Arbeiten können direkt bei Ihnen erledigt werden. Aber auch in meinen Räumlichkeiten kann ich für Sie tätig werden. Möchten Sie Serienbriefe an Ihre Kunden oder an eine bestimmte Zielgruppe schreiben, bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Sie möchten Fotokopien, einen Telefax- oder eMail-Dienst oder benötigen eine Internet-Adresse? Rufen Sie mich an. Ich präsentiere auch Ihr Unternehmen im Internet.
Wie hoch sind Ihre Außenstände?
Von meiner Buchführungshilfe erhalten Sie monatlich eine offene-Posten-Liste (OPOS). Staunen Sie nicht auch, dass diese Liste immer länger wird? Die Zahlungsmoral hat in letzter Zeit leider erschreckend nachgelassen. Dies kann z.B. den Grund haben, dass der Kunde arbeitslos geworden ist und nun Zahlungsschwierigkeiten hat. Dieser Kunde (und das soll er ja bleiben) ist zahlungswillig, aber nicht zahlungsfähig. Der andere Grund (und das ist das Schlimme) ist, dass der Kunde nicht zahlungswillig ist. Auf solche Kunden können und müssen Sie verzichten!
Meine Aufgabe ist es, zwischen den Zahlungswilligen und den Zahlungsunwilligen zu unterscheiden. Dem Arbeitslosen würden wir sicher eine Ratenzahlung anbieten - gegen den Zahlungsunwilligen jedoch einen Mahnbescheid beantragen.
Ich weiß, wie man mit welchen Schuldnern umgeht und werde auf Wunsch nach dem betrieblichen auch das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid) bis zum automatisierten Vollstreckungsbescheid für Sie erledigen. Darüber hinaus gehende Arbeiten unterliegen dem Rechtsberatungsgesetz und können nur durch Sie selbst oder einen Rechtsanwalt erledigt werden. Übrigens: der richtige Umgang mit potentiellen Schuldnern beginnt mit der richtigen Vertragsgestaltung. Mir liegen Muster für alle möglichen Verträge vor, die ich individuell auf Ihre Bedürfnisse rechtssicher zuschneide.